Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung. Tatsächlich ist die Erstellung einer Brandschutzordnung nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben. In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Für Arbeitsstätten sind in Deutschland generell geeignete und ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben. Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde abgefasste Brandschutzordnungen für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind. Diese Brandschutzordnungen richten sich also an die Betriebsangehörigen und an betriebsfremde Personen. Quelle: Wikipedia Im April 2014 ist die DIN 14096:2014-05 "Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen" erschienen. "Die DIN 14096 Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen, die Brände verhüten sollen. Weitere Angaben zum Inhalt der DIN 14096: Die Brandschutzordnung Teil A besteht aus dem Aushang mit schlagwortartigen Anweisungen beziehungsweise Hinweisen und ergänzenden graphischen Sicherheitszeichen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnung Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) richtet sich an die Personen (zum Beispiel Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Die Brandschutzordnung Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieure). Änderungsvermerk: Gegenüber DIN 14096-1:2000-01, DIN 14096-2:2000-01 und DIN 14096-3:2000-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normteile zusammengelegt; b) Anforderung der Prüfung mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person aufgenommen, um Brandschutzordnungen fachgerecht auf aktuellem Stand zu halten; c) Anforderungen und Kennzeichnung der Brandschutzordnung Teil A (Aushang) vollständig überarbeitet; d) Anforderungen an die Ausführung sowie Gliederung und Inhalt der Brandschutzordnungen Teil B und Teil C vollständig überarbeitet; e) Muster für die Brandschutzordnung Teil A (Aushang) aktualisiert; f) bei den Normativen Verweisungen DIN 476-1, DIN 4066, DIN 14034-1, DIN 14034-2, DIN 14034-3, DIN 14034-4, DIN 14034-5, DIN 14034-6, DIN 14090, DIN 14095, DIN 14096-1, DIN 14096-2, DIN 14096-3, DIN 30640, ISO 6309, GUV 0.7, VBG 125 sowie ArbStättV gestrichen und DIN 1451-3, DIN 14011, DIN EN ISO 216, DIN EN ISO 7010 sowie ASR A 1.3 aufgenommen; g) Inhalt und Literaturhinweise redaktionell überarbeitet." Quelle: Beuth Verlag

Was man jetzt zur Brandschutzordnung wissen muss!

Was regelt die Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Brandfall sowie die Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

Wie ist die Brandschutzordnung zu erstellen?

Für die Erstellung der Brandschutzordnung gelten grundsätzlich die Vorgaben der Neuregelung der DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung“.

Was ist neu zu beachten?

Die Neufassung der Norm regelt u. a., dass die Brandschutzordnungen von regelmäßig wiederkehrend und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person geprüft und dokumentiert werden müssen. Über die wiederkehrende Prüf- und Dokumentationspflicht hinaus, sind mit der neuen DIN 14096 u. a. nachfolgende, wichtige Änderungen zu beachten: Brandschutzordnungen sind jetzt alle zwei Jahre von einer fachkundigen auf einem aktuellen und fachgerechten Stand zu halten. Die Gestaltung des Aushangs in Teil A hat sich verändert. So ist ein Format kleiner DIN A4 nicht mehr zulässig. Die Sicherheitszeichen wurden auf den aktuellen Stand der der DIN EN ISO 7010 / ASR A1.3 aktualisiert. Die Teile B und C wurden auch in Sachen Gliederung und Inhalt überarbeitet. Ebenso wurden zahlreiche Verweise (z.B. auf Normen und Vorschriften) aktualisiert und die Norm insgesamt redaktionell auf den neuesten Stand gebracht. Unser Tipp: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Institutionen sollten mit der Überprüfung ihrer Brandschutzordnung nicht warten und im Zweifelsfall Unterstützung von externen Brandschutzberatern einholen. Zur Regelung der Brandverhütung und des Verhaltens im Brandfall sollte grundsätzlich eine Brandschutzordnung aufgestellt werden. Es empfiehlt sich, die Brandschutzordnung mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen.

Wir erstellen für Ihr Unternehmen die Brandschutzordnung

nach DIN 14096:2014-05

Ingenieurbüro Mamsch GmbH | Kirschallee 2 | 39261 Zerbst/ Anhalt